8. November 2009
Die TAZ berichtet am vergangenen Freitag darüber, dass seit einiger Zeit Autoren und Agenturen das Netz nach nichtlegalen Textübernahmen absuchen lassen. Eingesetzt werden dafür Programme wie Textguard oder Attributor.
Bemerkenswert ist, dass bei der Diskussion zwei Probleme verbunden werden, die aber erst einmal nichts miteinander zu tun haben: Textübernahmen, die nicht gekennzeichnet werden, und die Wiedergabe von Texten, ohne Autoren und Verlage gefragt zu haben.
Im ersten Fall ist die Sache klar: Wer Texte übernimmt und als seine ausgibt, die gar nicht von ihm sind, der verhält sich nicht korrekt. Geschieht dies in der Ausbildung oder bei Qualifikationsarbeiten, dann ist das nicht nur ein Täuschungsversuch, sondern auf mittlere Frist schadet sich der Delinquent selbst. Wer klaut, lernt klauen, nicht schreiben. Und alle Ergebnisse – Qualifikationen oder Einnahmen – gehören nicht ihm.
Im zweiten Fall steht dem das Recht der Autoren entgegen, den Publikationsort ihres Textes selbst bestimmen zu können. Dabei sollte es aber eigentlich dabei bleiben, dass eine nicht legitimierte Übernahme abgemahnt und dann abgestellt wird, denn ein Schaden entsteht in der Regel nicht. Wenn doch, dann eben mehr. Daraus eine Grundsatzangelegenheit zu machen, wie im Fall einer Eva Schweitzer, von der die TAZ berichtete, ist ein bisschen überzogen. Was soll der Erziehungszweck sein? Das Klima, das dabei entsteht, führt – wie geschehen – junge Wissenschaftler dazu, sich von den Rechteinhabern die Übernahme von Zitaten in wissenschaftliche Arbeiten genehmigen zu lassen, obwohl das vom Urheberrecht genehmigt ist.
Ein bisschen mehr Pragmatik und Augenmaß wäre also insgesamt ganz hilfreich. Und ein bisschen weniger Werbung für die Firmen, die Suchsoftware anbieten, gleichfalls.